Für Kanzleien und Notariate
Bewertung für Ihre Mandanten im Landkreis Lindau
Sie beraten bei Erbschaft, Schenkung und Übergabe. Ich liefere den Wert der Immobilie: begründet, belegt und so aufbereitet, dass er im Veranlagungsverfahren trägt.
Vorprüfung vor dem Auftrag
Senden Sie mir Feststellungsbescheid oder Eckdaten. Sie erhalten eine Einschätzung, ob die Differenz zum Bedarfswert ein Gutachten wirtschaftlich rechtfertigt – bevor Ihr Mandant Kosten hat.
Qualifikation nach § 198 Abs. 2 BewG
Zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024 durch EIPOSCERT (Standardimmobilien, Wohnen), Zertifikat ZWE-W-013, gültig bis 05.10.2029. Für Stichtage vor dem 23.07.2021 weise ich auf die abweichende Rechtslage hin.
Nachvollziehbare Gutachten
Verfahren nach ImmoWertV 2021, Marktdaten des zuständigen Gutachterausschusses mit Fundstelle, besondere objektspezifische Merkmale einzeln begründet.
Abstimmung und Rückfragen
Ich stimme Stichtag, Bewertungsgegenstand und Rechte Dritter mit Ihnen ab und beantworte Rückfragen der Bewertungsstelle schriftlich.
Typische Mandate
- Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts für Erbschaft- und Schenkungsteuer (§ 198 BewG)
- Übergabeverträge mit Wohnrecht oder Nießbrauch: Wert vor Beurkundung
- Verkehrswert für Pflichtteil (§ 2311 BGB) und Erbauseinandersetzung
- Grenzüberschreitende Erbfälle (Österreich, Schweiz) mit Grundbesitz im Landkreis Lindau
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